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Nützliches > Rechtliches


 

Inhaltsverzeichznis

1 Vertragsgegenstand
2 Ausführungs-Dienstleistungen
3 Hosting-Dienstleistungen

Gut zu Wissen:
a. Umgang und Rechtliches zum thema Spam

 

1 Vertragsgegenstand
  Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen der GO OUT Production GmbH (nachfolgend GO OUT genannt). Diese Dienstleistungen umfassen Entwicklung, Realisierung und Unterhaltung von Projekten (nachfolgend Ausführungs–Dienstleistungen genannt) sowie Hosting von Internetseiten (nachfolgend Hosting genannt).
Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Bestimmungen des Vertrags denjenigen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Abschluss eines mit GO OUT geschlossenen Dienstleistungsvertrages (OR 349ff) erfolgt durch Gegenzeichnung des vom Kunden vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vertrages.
   
1.1 Preise
  Es gelten jeweils die aktuellen Preise von GO OUT, welche unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von einem Monaten auf Ende Jahr angepasst werden können. GO OUT behält sich aus betrieblichen oder gebührenbedingten Änderungen vor, die Preise ausnahmsweise auch halbjährlich anzupassen.
Die Hostings-Gebühren werden jährlich im voraus in Rechnung gestellt.
Die im Vertrag oder in der Offerte aufgeführten Ansätze können durch GO OUT unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von drei Monaten unter dem Jahr oder ein Monat auf Ende Jahr schriftlich geändert werden.
   
1.2 Schlussbestimmungen
  GO OUT behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten mangels schriftlichen Widerspruchs des Kunden innert Monatsfrist als genehmigt.
Der Vertrag und die Allgemeine Geschäftsbedingung unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Winterthur. GO OUT ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Firmensitz zu belangen.
   
2 Ausführungs-Dienstleistungen
2.1 Rechte und Pflichten des Kunden
  Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt und die Qualität der Informationen (Daten, Bilder, Sprache, Musik und Video), die er selber oder zu Handen GO OUT für die Weiterverarbeitung und Platzierung auf seiner Internetseite bereit hält. Der Kunde verpflichtet sich, die Ausführungs-Dienstleistungen weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen. GO OUT übernimmt keinerlei Verantwortung für allfällige rechtswidrige Handlungen, welche vom Kunden getätigt werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände von unerlaubten Glücksspielen, von Geldwäscherei sowie von Verbreitung und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, harter Pornographie, Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierung gemäss Schweizerischem Strafrecht.
   
2.2 Rechte und Pflichten von GO OUT
  GO OUT erbringt die vereinbarte Dienstleistung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen. Der Kunde liefert GO OUT dazu die notwendigen, wahrheitsgemässen Angaben, damit GO OUT die Leistungen erbringen kann.

Für Ausführungs-Dienstleistungen nach Aufwand wird im Dienstleistungsvertrag oder der Offerte ein geschätzter Preis zur Ausführung der Dienstleistung aufgeführt. Dieser basiert auf einer Anzahl Stunden oder Tage zu den entsprechenden Ansätzen. Bei Erreichen des geschätzten Aufwandes teilt GO OUT diesen Umstand dem Kunden so früh wie möglich mit. GO OUT benötigt zur Fortsetzung der Arbeit das Einverständnis des Kunden. Ohne diese Zustimmung gelten die Dienstleistungen als erbracht, wenn der vereinbarte Aufwand geleistet wurde.
   
2.3 Beendigung
  Solange die Ausführungs-Dienstleistungen nicht vollendet sind, kann der Kunde unter Beachtung einer Mitteilungsfrist von 30 Tagen, gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten und gegen volle Schadloshaltung der GO OUT jederzeit schriftlich einzelne oder alle Ausführungs-Dienstleistungen kündigen.

Jeder der beiden Vertragspartner kann den Dienstleistungsvertrag sofort auflösen, wenn der andere Vertragspartner den Vertrag verletzt und seinen Verpflichtungen nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachkommt.
   
2.4 Eigentum, Urheberrechte, Erfindungen und Lizenzen
  Soweit im Ausführungs-Dienstleistungsvertrag oder in der Offerte nichts Abweichendes geregelt ist, gehören die Rechte an den entwickelten Unterlagen und Auswertungen in schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form (Ideen, Konzepte, Methoden, Verfahren, Entdeckungen, Erfindungen, Auswertungen, Daten oder Resultate) GO OUT. Dies betrifft insbesondere die in Art. 9-11 des Urheberrechtsgesetzes umschriebenen Rechte.
GO OUT gewährt die Möglichkeit, bestimmte Teile (insbesondere Bilder), durch ein einmaliges entgelten von 50% der Erstellungskosten, das Nutzungsrecht für ein nicht ausschliessliches, ein unwiderrufliches, ein weltweites und ein gebührenfreies Recht dem Kunden auszuhändigen.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er berechtigt ist, GO OUT die überreichten Unterlagen zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen zu überlassen. Weiter sichert er zu, dass er GO OUT keine Unterlagen oder Daten überlassen wird, welche rechtlich geschützte Werke Dritter, weder direkt noch in verarbeiteter oder umgestalteter Form, enthalten.
   
2.5 Haftung
  Der Kunde, bzw. die ihm zugehörenden Benutzer unserer Ausführungs-Dienstleistungen, sind selber für die Einhaltung der geltenden Nutzungsbestimmungen verantwortlich. Der Kunde haftet für unrichtige oder fehlerhafte Angaben alleine. GO OUT übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der uns übermittelten Angaben sowie keine Verantwortung für den Inhalt, Qualität und Brauchbarkeit der publizierten Leistungen.
   

3 Hosting-Dienstleistungen
3.1 Rechte und Pflichten des Kunden
  Der Kunde hat GO OUT über ihm zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu orientieren.
Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die von ihm an GO OUT ausgehändigten Unterlagen im Internet veröffentlicht werden.
   
3.2 Rechte und Pflichten von GO OUT
  GO OUT erbringt die vereinbarte Dienstleistung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen.
GO OUT kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der technischen Dienstleistung übernehmen. GO OUT bemüht sich jedoch, Störungen und mangelhafte Dienstleistungen innerhalb von zwei Arbeitstagen zu beheben.
Gelingt der GO OUT die Behebung einer vom Kunden gerügten Störung, welche die Nutzung unserer Dienstleistung erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht, nicht nach einer Nachfrist von zwei Tagen, so ist der Kunde berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten. Unterbrechungen der Dienstleistungen nach „3.5 Haftung“ gelten nicht als Vertragsstörungen und begründen insbesondere auch keinen Anspruch des Kunden auf Zahlungsrückerstattungen oder Rechnungsabzügen.
GO OUT ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung unserer Dienstleistung durch einen Kunden sein Angebot zu löschen, ohne dass hieraus eine Entschädigungs- oder sonstige Kostenpflicht gegenüber GO OUT erwächst. Der Kunde wird für vertragswidrig verursachte Schäden kostenpflichtig.
   
3.3 Vertragsdauer
  In dem Jahr, in dem der Dienstleistungsantrag gestellt wird, wird die Einmalgebühr für die Einrichtung der Hosting-Dienstleistung berechnet und die wiederkehrenden Gebühren für das Innehaben der Hosting-Dienstleistung zeitanteilig erhoben. Beide Beträge (die Einmalgebühr und die zeitanteilige Gebühr für das erste Jahr) werden zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Hosting-Dienstleistungen erbracht werden. Die zeitanteilige Gebühren werden Monatsweise berechnet.
Der Hosting-Dienstleistungsvertrag ist erstmals auf Ablauf des Kalenderjahres kündbar (Ausnahme bei Betriebsauflösung einer der Vertragsparteien). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien schriftlich und unter Wahrung einer Frist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung unserer Dienstleistung im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen.
   
3.4 Gebühren
  Die Gebühren für die Dienstleistungen werden jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind netto innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt die Vergütung nicht innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen, wird GO OUT die Betreibung einleiten und sämtliche Dienstleistungen ausser Kraft setzen.
Wiederkehrende Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig.
   
3.5 Haftung
  GO OUT kann keine Garantie für die ununterbrochene Dienstleistung, die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, oder die Integrität der gespeicherten Daten über Ihr System, Internetlösung oder die durch das Internet übermittelten Daten, übernehmen. GO OUT ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder Löschung von Daten haftbar, die über ihr System oder Internetlösung gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind.
GO OUT und deren Lieferanten schliessen jede Haftung für Schäden aus, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden oder für Betriebsunterbrüche bei Störungsbehebungen, Wartungsarbeiten oder der Einführung neuer Technologien oder analogen Arbeiten.